NACHPRÜFUNG
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Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vor- rückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können gem. § 64 Gymnasialschulordnung (GSO) vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Sie erfolgt auf Antrag und ist im Umfang einer Schulaufgabe über den Stoff der Jahrgangsstufe in den Fächern abzulegen, deren Noten schlechter als Note 4 waren.