SCHRITT  FÜR  SCHRITT  MIT  EPHESUSPRÜFUNGSVORBEREITUNG ZUM ERFOLG

 

LATINUM

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Seit dem Schuljahr 2007/ 2008 gelten für das so genannte „Latinum" folgende drei Niveaustufen: 

 

1.  L a t i n u m 

2.  Gesicherte L a t e i n k e n n t n i s s e  (Kleines Latinum) 

3.  L a t e i n k e n n t n i s s e 

 

Relevanz

 

 

 

In zahlreichen Fächern werden bei der Zulassung zum Studium bzw. für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis unterschiedliche Lateinkenntnisse (Latinum, Kleines Latinum oder Lateinkenntnisse) verlangt, sowohl in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, als auch bei hochschulinternen Prüfungen (Magister, Promotion).

Da  die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland und von Universität zu Universität verschieden sind, empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung bzw. die Nachfrage bei den Prüfungsämtern der jeweiligen Universität.

 

Konkrete Angaben finden sich  im Internet beispielsweise unter www.altphilologenverband.de

 

     Latein  als Zulassungsvoraussetzung für das Lehramtsstudium 

 

1. Gymnasien

 

Für die Zulassung zur Lehramtsprüfung im Fach Griechisch ist das Latinum Voraussetzung. Für die erste Staatsprüfung in Evangelischer bzw. Katholischer Religionslehre wird zwar nicht explizit das Latinum vorausgesetzt, aber es werden ausreichende Lateinkenntnisse und Altgriechischkenntnisse gefordert (§ 78 Abs. 1 bzw. § 79 Abs. 1 LPO I ). 

 

Gesicherte Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum) werden als Zulassungsvoraussetzung zur Lehramtsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch und Spanisch gefordert.

 

2. Realschulen

 

In den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Geschichte können mit Lateinkenntnissen die geforderten Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden.

 

Magister/ Promotionsstudiengänge

 

Für die Zulassung zur Magisterprüfung und für die Promotion in den geisteswissenschaftlichen Fächern sowie für die Promotion in den Rechtswissenschaften ist das Latinum Voraussetzung. 

 

L A T I N U M

 

Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien erwerben das Latinum über den Pflichtunterricht bzw. eine Feststellungsprüfung  oder eine Ergänzungsprüfung an ihrer Schule. Bewerber, die das Latinum nicht als Schüler erworben haben, können sich an einem öffentlichen Gymnasium, an dem Pflichtunterricht in Latein angeboten wird, einer Ergänzungsprüfung unterziehen, sofern sie in Bayern ihren Wohnsitz haben oder an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. 

 

Erwerb über den Pflichtuntericht vor der  Oberstufe

Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf das G 8 in Bayern!

 

Bei der Zuerkennung des Latinums, das über den Pflichtunterricht erworben wird, geht es nicht um die Zahl der aufsteigenden Jahre des Spracherwerbs, sondern um das erreichte Lektüreniveau. Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen".  Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Texte von M.T. Cicero, und P. Ovid.

Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt, unabhängig davon, ob Latein als erste oder zweite Fremdsprache erlernt wurde.

 

Es ist ratsam diese Möglichkeit zu nutzen, da ein späterer Erwerb oftmals nur unter schwierigeren Bedingungen mit erheblichem Aufwand zu leisten ist.  

 

 

Vorzeitiger Erwerb über eine schulinterne Feststellungsprüfung vor der Oberstufe

 

Das Latinum kann von Schülern des achtjährigen Gymnasiums über eine Feststellungsprüfung erworben werden, die Latein nach der Jahrgangsstufe 9  ablegen. An der Feststellungsprüfung, die i.d.R. am Ende von Klasse 9 abgehalten wird, können Schüler teilnehmen, die in Jahgangsstufe 10 zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind, die Latein durch eine später beginnende Fremdsprache ersetzen, oder das Gymnasium verlassen oder in die Berufsausbildung eintreten.

In den ersten beiden Fällen kann eine Feststellungsprüfung auch nach der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt werden.

 

P r ü f u n g 

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil (Verhältnis 2:1).

 

SchriftlicherTeil: Cicero Textstelle/ ca. 110 Wörter/ 90 Min.

Mündlicher Teil:  Stoff 9./ 10. Klasse/ 20 Min.

                              Auf Antrag kann die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise bzw. mündlichen                                         Leistungen in Klasse 9 als mündlicher Teil gezählt werden!

 

            Die Benutzung eines zugelassenen Lexikons ist erlaubt!

 

Die Prüfung ist bestanden wenn mindestens die Gesamtnote 4 erreicht wurde und in keiner der Teilprüfungen die Note 5 erreicht wurde.

 

Die Prüfung kann einmal, i.d.R. nach einem Jahr, wiederholt werden.

 

 

Erwerb während der Oberstufe bei vorangegangenem Pflichtunterricht in der Unter-/ Mittelstufe

 

wenn folgende Leistungen im achtjährigen Gymnasium erbracht wurden:


 Ausbildungsabschnitt 11/2: 
    mindestens 5 Punkte 
−  Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2: 
    Summe aus beiden Ausbildungsabschnitten mindestens 10 Punkte 
−  Ausbildungsabschnitt 12/2: 
    Halbjahresleistung mindestens 5 Punkte 
−  Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2: 
    Summe aus beiden Halbjahresleistungen mindestens 10 Punkte 
−  Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 sowie das vervierfachte Ergebnis
    der Abiturprüfung: 
    Summe mindestens 30 Punkte 
−  Halbjahresleistung im Ausbildungsabschnitt 12/2 und das vervierfachte Ergebnis der
    Abiturprüfung: 
    Summe mindestens 25 Punkte. 
 

Erwerb während der Oberstufe mit Latein als spät beginnender Fremdsprache

 

 

Der Vermerk über den Erwerb des Latinums setzt mindestens die Gesamtnote 4 in einer Ergänzungs-prüfung voraus. Wurde Latein als viertes Abiturprüfungsfach gewählt, zählt das Ergebnis des Colloquiums als mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung.

 

Erwerb über eine Ergänzungsprüfung gem. § 96 Gymnasialschulordnung (GSO)

 

Die Latinumsprüfung kann im Rahmen der Abiturprüfung (Prüfungstermin: jeweils im Mai) grundsätzlich an jedem staatlichen Gymnasium, das Latein  anbietet, abgelegt werden (Anmeldung bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres direkt an der jeweiligen Schule). Daneben gibt es die Möglichkeit, das Latinum an den Universitätsorten zum Ende jedes Semesters an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus eigens dafür benannten Schulen abzulegen (Anmeldung bis zum 15. Januar für das Ende des Wintersemesters bzw. bis zum 15. Juni für das Ende des Sommersemesters direkt an der jeweiligen Schule).  

 

Erforderliche  Nachweise

 

1. Immatrikulationsbescheinigung/ Nachweis über den Hauptwohnsitz

2. Lebenlauf mit Angabe des Studiengangs

3. Erklärung über die Art der Vorbereitung

4. Erklärung über eine ggf. zuvor bereits abgelegte Ergänzungsprüfung

 

P r ü f u n g 

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil (Verhältnis 2:1).

 

In der Prüfung muss der Nachweis der  Fähigkeit,  lateinische  Originaltexte  im  sprachlichen Schwierig-keitsgrad  einer  inhaltlich anspruchsvolleren  Cicero-Stelle  in  Inhalt, Aufbau  und Aussage zu erfassen, erbracht werden.

 

SchriftlicherTeil: Cicero Textstelle/ ca. 180 Wörter/ 180 Min.

Mündlicher Teil:  Text 50 Wörter (Vorbereitungszeit 30 Min.)/ Prüfungsdauer 20 Min.

                      Kenntnissse Elementargarmmatik, vertieftes Vertändnis der vorgelegten Textstelle

 

             Die Benutzung eines zugelassenen Lexikons ist erlaubt!                           

 

Die Prüfung ist bestanden wenn mindestens die Gesamtnote 4 erreicht wurde und in der schriftlichen wie mündlichen Prüfung mindestens die Note 5 erreicht wurde. Bewerber, die die Note 6 in der schriftlichen Prüfung erreicht haben, werden zur münllichen Prüfung nicht zugelassen. Sie haben die Prüfung nicht bestanden. 

 

 

Ein Vorbereitungskurs auf eine Ergänzungsprüfung wird nicht angeboten!

Nachweis

 

Bei Schülern erfolgt die Bestätigung über den Erwerb des Latinums in der Regel im Abiturzeugnis. Wird die Schule vor Erwerb des Abiturs verlassen, so erfolgt die Bestätigung im zuletzt erteilten Jahreszeugnis oder nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster. Ebenso erfolgt die Bestätigung bei anderen Bewerbern nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster.